Teilnahmebedingungen

Veranstalter des Fussballcamp Darmstadt-Dieburg ist Holger Claus, Vösendorfring 32, 64380 Roßdorf

Veranstaltungsort, Termine und Uhrzeit können der Homepage des Fussballcamp Darmstadt-Dieburg entnommen werden. (www.fussballcamp-darmstadt-dieburg.de)

 

1. Teilnahme

(1) Es können alle Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 14 Jahren teilnehmen.

Die Anmeldung über das Anmeldeformula der Homepage ist im ersten Schritt unverbindlich.

Erst nach Eingang der Teilnahmegebühr, erhält der Teilnehmer ein Bestätigungsschreiben.

Der Empfang dieses Schreibens muss vom Erziehungsberechtigten bestätigt werden, erst dann ist der Teilnehmer verbindlich angemeldet. Erfolgt keine Abmeldung

entsprechend der nachstehenden Regelungen, wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

 

(2) Die Anmeldung kann nur durch den Erziehungsberechtigten erfolgen. Dieser bestätigt mit

der Versendung des Anmeldeformulars die Richtigkeit der angegebenen Daten.

 

 

2. Rücktritt

(1) Tritt der gemeldete Teilnehmer nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der

Teilnahmegebühr. Gleiches gilt bei Ausschluss durch schuldhaftes Verhalten des

Teilnehmers.

 

(2) Bei nachvollziehbarer krankheits- oder verletzungsbedingter Absage/Rücktritt des Teilnehmers entstehen keine Kosten. Lediglich die bereits für den Teilnehmer bestellte Trainingsbekleidung ist zu übernehmen.

Auf Verlangen des Veranstalters muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Mit der Absage sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

Die Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach der Meldung des Rücktritts.

 

 

3. Krankheiten / Verletzungen

(1) Ich versichere, dass mein Kind an keiner meldepflichtigen Krankheit leidet. Sollte vor der

Veranstaltung eineÄnderung eintreten, verpflichte ich mich, die Leitung davon schriftlich in

Kenntnis zu setzen. Eine Informationspflicht besteht bei gesundheitlichen Problemen wie

z.B. Diäten, Allergien, Medikamenteneinnahme, Hitzeempfindlichkeit oder

Bewegungseinschränkungen.

 

(2) Es wird gestattet, dass der Teilnehmer bei kleinen Verletzungen von den Betreuern

versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden (Desinfektion /

Wundsalbe) oder Insektenstiche. Falls erforderlich, dürfen vom Arzt dringende

Schutzimpfungen sowie sonstige Ärztliche Maßnahmen (einschließlich dringend

erforderlicher Operationen) veranlasst werden, wenn das Einverständnis des

Erziehungsberechtigten auf Grund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt

werden kann.

 

(3) Wenn die Veranstaltungsleitung für entstehende Kosten in Vorlage tritt, werden die

entstandenen Auslagen vom Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.

 

 

4. Versicherung

(1) Jeder Teilnehmer muss über seinen Erziehungsberechtigten kranken- und

haftpflichtversichert sein. Der Teilnehmer ist weder während der Veranstaltung, noch auf

dem Hin- und Rückweg durch den Veranstalter versichert.

 

 

5. Haftung

(1) Mir ist bekannt, dass bei wiederholter, grober Nichtbeachtung von Anordnungen der

Veranstaltungsverantwortlichen mein Kind für weitere Veranstaltungen ausgeschlossen

werden kann.

 

(2) Weiterhin ist bekannt, dass für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände

meines Kindes, keine Haftung seitens des Veranstalters übernommen wird.

 

(3) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche vom Veranstalter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch die Verletzung der allgemeinen Pflichten verursacht wurden.

 

(4) Während der Veranstaltung des Fussballcamps sind die Leiter und Betreuer des Fussballcamps verpflichtet, im Rahmen der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schaden von den Teilnehmern abzuhalten. Die Aufsichtspflicht beginnt täglich mit der Veranstaltung und endet mit dieser.

Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer sind sich bewusst, dass trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen Schäden an Gesundheit oder Eigentum entstehen können.

Die Haftung des Veranstalters ist insoweit bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

 

6. Recht am eigenen Bild und Weitergabe persönlicher Daten

Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter willigen ein, dass während des Camps vom Teilnehmer getätigte Bild- und / oder Videoaufnahmen ohne vollständige Namenszuordnung im Rahmen von Werbe- und / oder anderen PR-Maßnahmen des Fussballcamps Darmstadt-Dieburg und seiner Dienstleister honorarfrei verwendet werden dürfen. Dies umfasst alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbesondere die

Veröffentlichung auf den Internet- und Social-Media-Präsenzen des Fussballcamp Darmstadt-Dieburg.

 

Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter willigen ein, dass persönliche Daten

gespeichert, im Rahmen veranstaltungseigener Zwecke verwendet und an Verantwortliche der

Veranstaltung weitergereicht werden dürfen.

Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen auf sämtlichen Kommunikationswegen widerrufen werden.